Die Polizeiorganisation Interpol hat bei 130 von ihr verbreiteten Fahndungsersuchen nachträglich einen Verstoß gegen Artikel 3 der Statuten (Missbrauch zur politischen Verfolgung) festgestellt. Dies hatte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Christian Lange, zuletzt in der Antwort auf eine Frage im Bundestag mitgeteilt. Trotz der Mitteilung von Interpol haben das Bundesamt für Justiz und das Auswärtige Amt demnach entschieden, fünf Fahndungen weiterhin als nationale Haftbefehle in das deutsche INPOL-System zu übernehmen.
Die Staaten, aus denen die laut Interpol politisch motivierten Fahndungsersuchen stammen, hatte das Bundesinnenministerium nicht genannt. Diese sollen auch weiterhin geheim bleiben, schreibt der Staatssekretär Christian Lange auf eine weitere Nachfrage. So kann nicht überprüft werden, zu welchen Staaten die Bundesregierung hinsichtlich einer politischen Verfolgung eine andere Haltung als Interpol vertritt.
BMJV sieht Bearbeitung deutscher Ersuchen durch ausländische Behörden gefährdet
Zur Begründung der Geheimhaltung schreibt das BMJV, gesuchte Personen könnten durch die Preisgabe der Herkunft politisch motivierter Fahndungsersuchen Länder identifizieren, in welche sie sich als „sichere Häfen“ zurückziehen könnten. Die Offenlegung gefährde außerdem die „Vertraulichkeit des Fahndungsverkehrs“ und führe zu einem „Vertrauensverlust“ in den an gemeinsamen Fahndungen teilnehmenden Staaten. Dies könne die Bearbeitung deutscher Ersuchen durch ausländische Behörden „erheblich erschweren“.
Durch die Geheimhaltung ist es jedoch auch unmöglich, die von deutschen Behörden aufrecht erhaltenen politisch motivierten Fahndungen zu überprüfen.
Änderung des Schengener Grenzkodex
Für die fälschlich Ausgeschriebenen steigt das Risiko einer Festnahme drastisch. Die polizeilichen Abfragen der Interpol-Datenbank haben sich laut Medienberichten seit 2014 verdoppelt. Die Zunahme der Recherchen liegt nach Einschätzung der Bundesregierung an zunehmenden Kontrollen an Flughäfen der Interpol-Mitgliedstaaten.
Auch die Zahl der Personenausschreibungen hat sich demnach signifikant erhöht. Interpol speichert Angaben zu ausgeschriebenen Personen, Sachen oder Ausweisdokumenten in sogenannten ASF-Datenbanken („Automated Search Facility“). Die ASF-Datei für die Personenfahndung heißt „Nominals“ und enthält laut dem Bundesinnenministerium derzeit 206.816 Fahndungen (Stichtag 31. Mai 18). Gegenüber 2014 sei dies ein Zuwachs von 30,6 Prozent.
Auch die ASF-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente (SLTD) dürfte signifikant mehr Abfragen verzeichnen. Hintergrund ist die Ausweitung des Schengener Grenzkodex, der seit März 2017 systematische Kontrollen beim Übertritt einer Außengrenze vorschreibt. Angehörige von Drittstaaten werden schon länger mit den Interpol-Dateien abgeglichen, inzwischen ist das Verfahren auch bei EU-Angehörigen vorgeschrieben. Die Datensammlung enthält mindestens 43 Millionen Einträge.
